Die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist abzuwägen
Selbständige sind, wie alle Bürgerinnen und Bürger, verpflichtet, sich entweder über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung abzusichern. Die Versicherungsleistungen müssen dabei alle wichtigen Lebenshaltungskosten decken. Das betrifft vor allem die ersten sechs Krankheitswochen. Denn wird ein Selbständiger krank, so verdient er in der Regel kein Geld mehr, erhält aber nicht wie ein Angestellter eine sechswöchige Lohnfortzahlung.
Das Herz der Gesundheit: Die Krankenversicherung Bild: Gerd Altmann / pixelio.dePrivate oder gesetzliche KrankenversicherungWer zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war, hat die Wahl zwischen einer privaten Krankenversicherung und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn er die hierfür erforderliche Vorversicherungszeit erfüllt. Der Schritt in die berufliche Selbständigkeit muss der gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet werden. Selbständige, die ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall sind und die zuletzt privat krankenversichert waren oder der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind, können sich im Basistarif, bei dem es weder Risikozuschläge noch Leistungsausschlüsse gibt, bei einer privaten Krankensicherung versichern.
Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist (nicht) möglichWer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet, hat grundsätzlich keine Möglichkeit mehr, in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Bedenken Sie auch, dass Sie im Fall einer Familiengründung in der privaten Krankenversicherung für jedes Mitglied Beiträge zahlen müssen, während in der gesetzlichen Krankenversicherung Beitragsfreiheit für den Ehepartner und die Kinder bestehen, soweit bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Seit dem 1. Juli 2009 gilt für freiwillig versicherte Selbständige in der gesetzlichen Krankenversicherung der einheitliche ermäßigte Beitragssatz von 14,3 Prozent (Künstlersozialkassen-Versicherte 14,9 Prozent). Wenn Sie nicht ganz sicher sind, welche Variante die richtige ist, sollten Sie vorläufig besser freiwillig bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse bleiben. Informieren Sie frühzeitig Ihre Krankenkasse darüber, dass Sie sich selbständig machen möchten. Wägen Sie sorgfältig ab, ob der Wechsel in eine private Krankenversicherung sinnvoll ist. Denn: Eine Rückkehr von einer privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist später nicht mehr möglich.
PS: Wenn Sie aus der Selbständigkeit wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchten, geht das schon. Es müssen nur die Regularien verstanden und eingehalten werden.
Geringere Beiträge für KleinunternehmerSowohl Bezieher des Gründungszuschusses als auch freiwillig versicherte hauptberufliche Selbständige, die im Jahr 2010 weniger als 1.916,25 Euro verdienen, können unter bestimmten Voraussetzungen bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf einen Mindestbeitrag stellen. In diesem Fall wird eine abgesenkte Mindestbemessungsgrundlage von 1.277,50 Euro als Bezugsgröße herangezogen.
KrankentagegeldWer als Selbständiger vorübergehend arbeitsunfähig ist (z. B. wegen Krankheit), hat in dieser Zeit meist Einkommenseinbußen. Ein Krankentagegeld kann diese Einkommenseinbußen ausgleichen. Wer in der Künstlersozialkasse pflichtversichert ist, hat Anspruch auf Krankengeld. Als Selbständiger können Sie mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse allerdings einen Vertrag über Krankengeld bzw. Krankentagegeld abschließen und damit Einkommenseinbußen ausgleichen. Gesetzliche Versicherungen zahlen Krankentagegeld für ungefähr eineinhalb Jahre aus, private erfahrungsgemäß bis zu zwei Jahren (bis zur Feststellung einer Berufsunfähigkeit). Grundsätzlich sollte das Tagegeld mit einer gewissen Karenzzeit vereinbart werden, also mit einem Leistungsbeginn, der zwei, drei oder mehr Wochen nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit liegt. Die Beiträge für derartige Tarife sind erheblich niedriger als bei solchen, mit sofort beginnender Leistung. Die Ausfallzeit zuvor lässt sich in aller Regel mit eigenen Mitteln überstehen.
KrankenzusatzversicherungIn der Kombination von gesetzlicher Krankenversicherung und einer Krankenzusatzversicherung werden komfortable Leistungen erreicht. Es gibt vier Gruppen von Krankenzusatzversicherungen. Diese Krankenzusatzversicherungen decken verschiedene Bereiche des täglichen Lebens ab und bieten hier einen teilweise sehr umfassenden Schutz als Zusatzversicherungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung.
Die vier Krankenzusatzversicherungsgruppen sind:1. KrankenhauszusatzversicherungKrankenhauszusatzversicherungen bieten Kostenübernahme von zusätzlichen Leistungen im Krankenhaus an. Dies kann verschiedene Bereiche betreffen, die die Gesetzliche Krankenversicherung nicht, oder nicht mehr übernimmt. Vor allem die Qualität, die Behandlung und den Komfort kann man mit einer Krankenhauszusatzversicherung erhöhen. Die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt (je nach gewählten Leistungen und Tarif) auch die Kosten für Chefarztbehandlung, Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Betreuung. Auch Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld kann mit durch eine Krankenhauszusatzversicherung übernommen werden.
2. Zusatzversicherung für den ambulanten medizinischen BereichDie ambulante Zusatzversicherung hingegen bietet vor allem die Übernahme der Eingenanteile im ambulanten Bereich an. Wer also Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz, Heilmittel und Hilfsmittel benötigt, kann die Eigenbeteiligung, die in der GKV fällig ist durch eine private Zusatzversicherung übernehmen lassen.
3. PflegezusatzversicherungDie gesetzliche Pflegeversicherung deckt bei fortgeschrittenem Pflegebedarf die entstehenden Kosten meist nicht komplett. Es ist aber möglich, die selbst zu tragenden Pflegekosten durch eine private Pflegezusatzversicherung zu versichern. In der Pflegezusatzversicherung unterscheidet man zwischen der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegekostenversicherung. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Pflegefall einen Tagessatz für die Pflegekosten hinzu. Die Pflegekostenversicherung hingegen übernimmt die Kosten, die die Gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt. Wenn also mehr Pflegekosten anfallen als die Gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt kann eine Private Pflegezusatzversicherung die übrigen Kosten übernehmen.
4. AuslandreisekrankenversicherungDie Gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur für Krankheitskosten die in Ländern entstanden sind, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Dies sind die meisten europäischen Länder. Außerhalb Europas zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht für Krankheitskosten. Daher ist es bei außereuropäischen Auslandsaufenthalten sinnvoll eine Private Auslandskrankenversicherung bzw. eine Private Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen. Besonders wenn man an einen Rücktransport denkt, den die gesetzliche Krankenkasse deckt hier in der Regel nur einen Teil der Kosten ab. Die Private Auslandskrankenversicherung übernimmt jedoch in der Regel die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Schon alleine daher lohnt sich eine Private Auslandsreisekrankenversicherung, denn ein Rücktransport kann schnell mehr als 50.000 Euro kosten.
Roland Börck