Tipps zur sozialen Absicherung
1. Big Points setzenSetzen Sie Schwerpunkte. Welche Risiken müssen Sie auf jeden Fall zum Zeitpunkt versichern? Welche Vorsorge müssen Sie treffen? Beachten Sie, dass für jede Bürgerin und jeden Bürger Krankenversicherungspflicht besteht. Und: Für bestimmte Selbständige besteht Rentenversicherungspflicht.
Sicherheit steht hoch im Kurs Bild: Gerd Altmann / pixelio.de2. Das beste Preis-Leistungsverhältnis findenVersicherungen sind unterschiedlich bei Leistungen, Preisen und Bedingungen. Holen Sie darum zu jeder Versicherung verschiedene Angebote ein. Dies ist sicherlich zeitaufwendig und eine oft verwirrende Arbeit, aber sie lohnt sich. Günstige Anbieter können in Versicherungsvergleichen gefunden werden, allerdings sind dort nicht alle Anbieter und Tarife aufgeführt. Insbesondere für die Netto-Tarife machen die Versicherer keine Werbung.
3. Keine vorschnellen EntscheidungenLassen Sie sich nicht zum Abschluss drängen. Sie selbst sollten nach reiflicher Überlegung auf den Versicherungsvertreter, Makler oder Allfinanzvermittler mit dem besten Angebot zugehen. Vermittler, die sich der Qualität ihres Angebotes bewusst sind, haben es nicht nötig, einen Abschluss zu forcieren. Honorarberater schon gar nicht, denn sie erhalten keine Provision von den Versicherungsgesellschaften.
4. Paketlösungen beinhalten häufig unnütze BestandteileJeder Versicherungsschutz sollte auf Ihre speziellen Probleme abgestimmt sein. Häufig führt Zeitmangel zu der Suche nach schnellen Lösungen und zum Einkauf von kompletten Versicherungspaketen. Sie enthalten allerdings nicht selten neben den gewünschten Versicherungen noch zusätzliche Verträge, die Sie im Normalfall als „nicht so wichtig“ eingestuft hätten.
5. Abwägen bei der Krankenversicherung: GKV vs. PKVInformieren Sie sich vor dem Abschluss privater Versicherungsverträge über gesetzliche Versicherungen. Wie ist das Zusammenspiel oder die Konkurrenz von gesetzlichen Versicherungsträgern und privaten Versicherungsunternehmen? Sie müssen z. B. (oft innerhalb kürzester Zeit) entscheiden, wie Sie es künftig mit Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung halten wollen. Was tun, wenn Sie als Angestellter bereits viele Jahre Beiträge eingezahlt haben? Grundregel sollte sein: Immer erst mit gesetzlichem Rentenversicherungsträger und gesetzlicher Krankenkasse reden und alle Argumente in die Überlegungen mit aufnehmen. Eine vorschnelle Abkehr von gesetzlichen Versicherungen kann für den Versicherten später Nachteile haben (z. B. Verlust von bereits erworbenen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, keine Rückkehrmöglichkeit in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung
im Alter).
6. Der Antrag muss korrekt ausgefüllt seinDas Antragsformular muss vollständig ausgefüllt sein. Fehlende Angaben im Versicherungsantrag müssen vor Ihrer Unterschrift vollständig ergänzt sein. Wenn nicht: Sie haften als Antragsteller für alle gemachten und auch fehlenden Angaben im Antrag. Nur die korrekte Antragstellung ist die Voraussetzung für den richtigen Vertrag.
7. Der Antragsdurchschlag muss Ihnen gehörenDer Antragsdurchschlag ist ein Vertragsbestandteil. Sie sollten ihn sofort bekommen, sobald Sie den Versicherungsantrag unterschrieben haben. Lassen Sie sich keinesfalls dazu überreden, darauf zu verzichten oder ihn erst mit der Police geliefert zu bekommen. Nur anhand des Durchschlags können Sie später die Konditionen mit der Police vergleichen. Außerdem sind oft im Antrag wichtige Angaben, die Sie der Police nicht entnehmen können.
8. Vertragslaufzeiten kurz haltenLange Vertragslaufzeiten sind für den Versicherungsnehmer kein Vorteil. Die Laufzeit der Verträge sollte, außer in der Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, generell nur ein Jahr betragen. Sie als Versicherungsnehmer und Beitragszahler berauben sich sonst aller Möglichkeiten, später in relativ kurzer Zeit günstigere Angebote wahrzunehmen. Bei besonders günstigen Konditionen können Sie natürlich auch die maximal zulässige Vertragsdauer von fünf Jahren vereinbaren.
9. Eine Deckungszusage anfordernDie Erstellung von Policen dauert oft lange. Bestehen Sie deshalb auf einer schriftlichen Deckungszusage ab dem Tag der Antragstellung. Der Beitrag wird vom Versicherer zwar dann auch ab diesem Zeitpunkt berechnet. Aber nur so können Sie sicher sein, dass die Schäden bis zur Vorlage der Police auch wirklich versichert sind.
10. Abweichungen vom Antrag gegenprüfenAbweichungen der Police von den im Antrag getroffenen Vereinbarungen muss der Versicherer kenntlich machen und die entsprechenden Bereiche mit roter Farbe markieren. Wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Dokuments einer derartigen Abweichung schriftlich widersprechen, gilt diese als genehmigt.
11. Beitrag sind pünktlich zu zahlenDer erste Beitrag ist fällig, wenn Sie den Versicherungsschein vom Versicherer erhalten. Sie müssen ihn ohne Verzug bezahlen. Grund: Ein Versicherungsvertrag kommt ab dem vereinbarten Zeitpunkt nur zustande, wenn unverzüglich (die Rechtsprechung sagt hier: innerhalb von fünf Tagen) gezahlt wird. Beachten Sie dies nicht, sind Sie womöglich ohne Versicherungsschutz. Die Versicherer nehmen diese Regelung der Prämienzahlung, die im Versicherungsvertragsgesetz verankert ist, sehr genau.
12. Altersvorsorge verteilenGrundsätzlich gilt: Altersversorgung sollte auf mehrere Standbeine gestellt werden. Neben der staatlichen Absicherung gibt es zwei weitere spezielle private Vorsorgemöglichkeiten: die staatlich bezuschusste so genannte Riester-Rente sowie die steuerlich geförderte so genannte Rürup-Rente insbesondere für Selbständige. Dazu kommen Kapitalanlageprodukte wie Aktien, Rentenpapiere, Fonds, Immobilien, Renten- und Lebensversicherungen sowie schließlich auch Einnahmequellen aus Unternehmensverkauf und Erbschaften. Beachten Sie, dass für bestimmte Selbständige Rentenversicherungspflicht besteht.
Roland Börck