Provisions- oder Honorarberatung - was macht Sinn?Wenn es um eine erforderliche oder gewünschte Absicherung geht, gibt es zwei unterschiedliche Modelle der Beratungsleistung. Hinlänglich bekannt sind die Versicherungsvertreter, Makler und Berater von Allfinanzunternehmen. Wie sie aber vergütet werden, ist weitgehend unbekannt.
Was rechnet sich besser? Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.deProvision bei AbschlussDie klassische Variante ist die Provisionsvergütung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages. Besonders lukrativ sind hier die private Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Lebensversicherung. Damit Sie das auch einmal in konkreten Zahlen sehen, hier 3 Beispiele:
Beispiel 1:Der Versicherungsnehmer möchte eine Rentenversicherung oder eine Lebensversicherung abschließen. Hierbei geht es um eine laufende Betragszahlung. Angenommen wird eine Provision von 4 Prozent der Beitragssumme, die auf dem Markt üblich sind. Der Versicherungsnehmer ist 35 Jahre alt, die Laufzeit der Versicherung beträgt 30 Jahre, der Monatsbeitrag beträgt 210 €. Daraus ergibt sich ein jährlicher Beitrag von 2.400 € x 30 Jahre = 72.000 €. Von diesem Betrag gibt es 4 Prozent Provision, somit 2.880 €.
Beispiel 2:Der Versicherungsnehmer möchte sein angespartes Geld von 100.000 € in eine sofort beginnende Rente umwandeln. Es werden somit diese 100.000 € bei einem Rentenversicherer eingezahlt und dafür gibt es bei 4 Prozent eine Vergütung von 4.000 €.
Beispiel 3:Je nach Gesellschaft und Tarif bezahlen Krankenversicherungen zwischen 5 und 9 Monatsbeiträgen aus der Hauptversicherung die Provision. Bei einem angenommenen Versicherungsnehmer im Alter Ende 30, der monatlich 400 € bezahlen muss, ergibt sich eine Provision von 2.345 € bei 7 Monatsbeiträgen.
StornohaftungAuch wenn die Provision nach der Ausstellung der Police für den Versicherungsnehmer voll ausgezahlt wird, so ist sie jedoch noch nicht verdient. Denn es gibt die Regel für die provisionsträchtigen Renten-, Lebens- und Krankenversicherungen, dass die Provision erst nach Ablauf einer 5-jährigen Vertragslaufzeit vollständig verdient ist. Kündigt der Versicherungsnehmer während der ersten 5 Jahre der Laufzeit des Vertrages die Versicherung, oder sie wird bei den Renten- und Lebensversicherungen stillgelegt, es fließen keine weiteren Beiträge mehr, dann muss der Vermittler anteilig seine erhaltene Provision zurückzahlen.
Aus diesem Grund sind die Vermittler natürlich daran interessiert, dass die Verträge mindestens 5 Jahre halten.
Es gibt aber einen Trend der Versicherer dahin, dass die Provisionen nicht mehr bei Abschluss in voller Höhe, sondern nur anteilig ausgezahlt werden. Hinzu kommt die Betreuungs- und Bestandsprovision.
HonorarberatungGanz anders verhält es sich bei den etwa 1.500 Honorarberatern, die es inzwischen bundesweit gibt. Ein immer noch sehr kleiner Anteil am Gesamtmarkt von über 250.000 Vermittlern, der aber langsam größer wird.
Honorarberater erhalten keine Provision oder sonstige Vergütung von einer Versicherungsgesellschaft, sie werden vom Versicherungsnehmer bezahlt. Vor Beginn der Zusammenarbeit wird der Beratungsbedarf ermittelt und die Beratungsleistung in einem Beratungsvertrag festgehalten.
Bei durchschnittlichen Stundenkosten von 100 bis 150 € hängen die Gesamtkosten der Honorarberatung somit davon ab, wie groß der Beratungsbedarf ist. Es kann somit nicht nur günstiger sein, als die angeblich kostenfreie Versicherungsberatung, sondern hat den großen Vorteil, dass der Honorarberater überhaupt keinen Abschluss sucht.
Beide Modell haben sicher ihre Berechtigung. Es ist ein Rechenexempel, welche Variante für Sie rentabler ist.
Roland Börck